Die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen auch bei scheinbar einfachen und eindeutigen Unfällen durch den Unfallverursacher ersetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn es über die Schuldfrage keinen Streit gibt. Nach einer Entscheidung des Amtsgericht Kassel hat der rechtsunkundige Geschädigte, dem Versicherungsgesellschaften mit eigenen, hoch spezialisierten Rechtsabteilungen entgegenstehen, einen Anspruch auf anwaltliche Hilfe. Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr, da die Rechtsprechung zum Umfang der Ersatzpflicht eine Dimension erreicht hat, die für Laien nicht mehr zu durchschauen ist.
Bei Fragen rund um das Thema Verkehrsunfall oder Kfz-Versicherung sollten Sie daher immer die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz